DEINE SCHRITTE ZUM PERFEKTEN TINY HOUSE GRUNDSTÜCK
SCHRITT 1
Anruf beim verantwortlichen Bauamt, um die örtlichen Anforderungen z.B. den Bebauungsplan einzuholen. Du kannst vorab eigenständig und ohne Architektenleistung eine schriftliche Bauvoranfrage zur ersten Evaluierung beim Bauamt stellen.
SCHRITT 2
Begehung vor Ort, Fotodokumentation des Grundstückes und der Umgebung, ggf. sogar „Plausch“ mit der Nachbarschaft, um deren Haltung gegenüber deines Bauvorhabens zwischen den Zeilen zu verstehen.
SCHRITT 3
Kontaktaufnahme und Abstimmung deiner Eindrücke mit einem:einer bauvorlagenberechtigten Architekten:Architektin. Anschließend kann der Bauantrag offiziell eingereicht werden. Ich vermittele dich gerne an meine Tiny House Architektin weiter.
SCHRITT 4
Rückversicherung zur Finanzierung des Gesamtprojektes bei deiner Bank. Sicher dich auch gegen evtl. Insolvenzen ab.
SCHRITT 5
Warte den positiven Bescheid des offiziellen Bauantrages ab, bevor du den Bauauftrag erteilst.
DEINE BAUGENEHMIGUNG FÜR DEIN TINY HOUSE
Dein Bauantrag muss im Regelfall mindestens folgende Unterlagen enthalten:
> Antrag Genehmigungsverfahren
> Baubeschreibung
> Bauzeichnungen (die bekommst du in einer individuellen Planung von mir gestellt)
> Amtlicher Lageplan
> Abstandsflächenplan
> Flurplan und Berechnungen
> Statistischer Erhebungsbogen
> Nachweis Gebäudeklasse, Stellplatznachweis etc.
> Wärmeschutznachweis vom Bauphysiker und Statik von einem Statiker (wird in der Regel nach der Genehmigung nachgereicht. Die Ausführungsplanung und alle technischen Daten über alle Bauteilstärken etc. sollten von einem Hersteller übermittelt werden).
Zudem ist das Baugesetz und dessen Vorgaben für dein Grundstück zu berücksichtigen:
> §30 Bebauungsplan (sagt genau, was und wie gebaut werden kann, auch Bäume und Sträucher können in einem Bebauungsplan vermerkt werden). Ein Vorhaben ist nur zulässig, wenn es den Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
> §34 ortsübliche Bebauung oder Nachbarschaftsbebauung (ggf. Herausforderung, da beispielsweise Mindestfläche oder Mindestbauhöhe mit dem Tiny House schwierig zu erreichen ist). Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Baufläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
> §35 Außenbereich; Wiesen, Wälder, Äcker, Naturschutzgebiete (hier darf nicht gebaut werden).
Es lohnt sich im Regelfall zur ersten Vorqualifizierung eine Bauvoranfrage bei der örtlichen Baubehörde zu stellen. Diese kannst du selbst einreichen. Wenn du dich im ersten Schritt deines Minihaus Projektes für das Grundstück entscheidest, hast du die Möglichkeit dessen konkrete Rahmenbedingungen (Dachform, Bauform, etc.) noch in deine finale Hausplanung einzubeziehen. Zudem ist das Baugesetz und dessen Vorgaben für dein Grundstück und die Umgebung zu berücksichtigen. Mehr Informationen und was du beachten solltest, erfährst du in meinem Online Kurs Tiny Level up!
Kleine Gebäude weichen aufgrund ihrer Form und Optik erheblich von normalen Einfamilienhäusern ab, werden aber vom Bauamt baurechtlich genau so bewertet. Meine Tiny House Architektin Anne hat sich auf die Wohnform kleiner Gebäude spezialisiert und übernimmt folgende Schwerpunkte für dich:
> DEINE GRUNDSTÜCKSANALYSE, BAUVORANFRAGE UND DEIN BAUANTRAG